AKW Philippsburg II darf vorerst nicht ans Netz

Stuttgart/Karlsruhe (pm/anb) Nachdem in den letzten Tagen bekannt wurde, das im AKW Philippsburg Sicherheitsprüfungen nur vorgetäuscht wurden, meldet sich nun das Umweltministerium zu Wort. Nach einer Anhörung des AKW-Betreibers EnBW Kernkraft untersagt das Umweltministerium das Wiederanfahren von KKP 2 bis alle Bedingungen erfüllt sind, das teilt das Umweltministerium Baden-Württemberg heute mit.

Umweltminister Franz Untersteller: „Wir brauchen Gewissheit, dass die Anlage ordnungsgemäß geprüft und damit in einem genehmigten Zustand ist. Und wir brauchen Vorkehrungen, dass es künftig keine Täuschungen dieser Art mehr geben kann.“

Auch nach der Stellungnahme der EnBW Kernkraft GmbH im Rahmen der Anhörung, die am Montag fristgerecht eingegangen ist, hält das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde an seinem Standpunkt fest, dass das Kernkraftwerk Philippsburg, KKP 2, nicht ohne weiteres wieder in den regulären Betrieb gehen kann. Gemäß § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes ist deshalb am heutigen Mittwoch eine entsprechende Anordnung ergangen.

Mit diesem Paragraphen gibt das Atomgesetz der Aufsichtsbehörde das Recht, anzuordnen, dass ein Anlagenzustand beseitigt wird, der den Bestimmungen der Genehmigung widerspricht, oder aus dem sich Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter ergeben können (§ 19 Abs. 3 Satz 1). Ziel der auf Basis des § 19 angeordneten Maßnahmen ist die Beseitigung des fraglichen Risikopotenzials.

Bedingungen für Wiederfahren von KKP 2

Die Atomaufsichtsbehörde knüpft ihre Zustimmung zum Wiederanfahren des Reaktors deshalb an folgende Bedingungen:

1. Durch die Betreiberin, die EnBW, ist nachzuweisen, dass die jeweils letzten Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) der Prüflisten 1 und 2 im KKP 2, die ohne Anwesenheit eines behördlich hinzugezogenen Sachverständigen vor Ort stattfanden, ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Andernfalls sind die WKP zu wiederholen.

2. Es sind von der EnBW Maßnahmen zu ergreifen, die das Unterlassen von vorgeschriebenen WKP zukünftig so erschweren, dass eine Unterlassung praktisch ausgeschlossen ist oder sehr schnell bemerkt wird.

Außerdem muss die EnBW in den nächsten acht Wochen eine Ereignisanalyse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchführen, mit der die Ursachen und die beitragenden Faktoren der nicht durchgeführten WKP untersucht werden.

EnBW kündigt lückenlose Aufklärung an

Aus der Pressemitteilung:

Für die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat weiterhin oberste Priorität, den gesamten Sachverhalt lückenlos und transparent aufzuarbeiten.

  • Die EnKK betreibt Aufklärung, indem sie die Prüfungen, die durch die drei externen Mitarbeiter zuletzt durchgeführt wurden, alle neu bewertet.
  • Außerdem bewertet die EnKK alle aktuell durchgeführten Prüfungen beider Blöcke in Philippsburg, die für die Sicherheit relevant sind, egal ob die drei externen Mitarbeiter daran beteiligt waren oder nicht.
  • Die EnKK hat eine umfassende ganzheitliche Analyse begonnen, um möglichst alle Ursachen und beitragenden Faktoren für das Fehlverhalten zu ermitteln.
  • Die EnKK hat bereits Sofortmaßnahmen ergriffen, die ein erneutes Auftreten des aufgedeckten Fehlverhaltens vermeiden. Überdies wird parallel zur Aufklärung bereits an weiteren Maßnahmen gearbeitet.
  • Zudem geht das Unternehmen bei der Aufarbeitung aus eigener Motivation über die Anforderungen der Behörde hinaus und bewertet systematisch auch die vergleichbaren Prüfungen, die an den weiteren Standorten in Neckarwestheim und Obrigheim durchgeführt wurden. Entsprechend wird die EnKK auch die Maßnahmen übergreifend in allen Anlagen und an allen Standorten umsetzen.

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