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Alter Fitnessstudio-Vertrag? Kündigungsfristen für Jahreswechsel enden bald

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, an die Kündigungsfristen zu denken und bei Bedarf jetzt zu kündigen. Gerade Verträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, haben längere Kündigungsfristen von oft drei Monaten. Wer zum Jahreswechsel also zum Beispiel den alten Vertrag im Fitnessstudio kündigen will, der sollte laut Verbraucherzentrale jetzt kündigen, da sonst die Fristen verstreichen.

Neuere Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, haben gesetzlich festgelegt kürzere Kündigungsfristen von maximal einem Monat. Dennoch können auch diese Verträge bei Nichtkündigung weiter verlängert werden.

Anders sieht es übrigens mit alten Mobilfunk- und Festnetzverträgen aus: Hier gelten laut Verbraucherzentrale die kürzeren Kündigungsfristen auch bei den Verträgen, die bereits älter sind.

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