Banküberfall in Durmersheim - Versicherung setzt hohe Belohnung aus
Durmersheim (pol/yb) Nach dem Raubüberfall auf die Raiffeisenbank Südhardt am Mittwoch dem 23.12.2015 in Durmersheim gingen bei der Kriminalpolizei mittlerweile mehrere Hinweise aus der Bevölkerung ein, welchen derzeit noch nachgegangen wird.
Bislang ergaben sich noch keine zwingenden Hinweise auf den oder die Täter, sodass derzeit noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob ein oder mehrere Täter für den Raub in Frage kommen. Für die beim Kriminalkommissariat Rastatt eingerichtete sechsköpfige Ermittlungsgruppe ist es insbesondere von Bedeutung, ob im Vorfeld der Tat verdächtige Personen und Fahrzeuge im Umfeld der Bank gesehen wurden. Besondere Beachtung wird hierbei dem Zeitraum zwischen 13.30 und 14.30 Uhr beigemessen.
Gemäß einem Zeugenhinweis soll nach der Tat ein weißer Audi mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Hauptstraße in nördliche Richtung gefahren sein. Der Wagen war mit zwei dunkel bekleideten Männern besetzt und hatte möglicherweise polnische oder tschechische Kennzeichen. Der Räuber selbst wird als groß und kräftig beschrieben und könnte um die 30 Jahre alt sein. Er war dunkel gekleidet und trug bei der Tatausführung eine dunkle Strickmütze sowie Handschuhe.
Der verletzte Bankangestellte muss aufgrund seiner Verletzungen nach wie vor ambulant behandelt werden und bleibt bis auf weiteres arbeitsunfähig.
Personen, die Beobachtungen und Wahrnehmungen gemacht haben oder sonstige Hinweise zu dem oder den Tätern machen können werden gebeten sich unter 07222-761-300 oder 0781-21-2820 zu melden.
Der Versicherer des überfallenen Bankinstituts setzt eine Belohnung für Hinweise aus, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung des oder der Täter führen. Bitte beachten Sie hierzu den nachfolgenden Wortlaut:„Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung des/der Täter(s) führen, setzt die R+V Allgemeine Versicherung AG eine Belohnung bis zu 10 % des Betrages der zurückbeschafften Gelder, maximal bis zu 10.000,00 EUR aus. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“