Fälle von Blauzungenkrankheit im Landkreis Rastatt: Landratsamt ordnet Schutzmaßnahmen an

Enzkreis (pm/ame) Aktuell sind im Landkreis Rastatt Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Daher wurde rund um den Ausbruchsbetrieb eine Restriktionszone ausgewiesen, die ganz Baden-Württemberg umfasst.

„Das Land wird damit zum BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt“, erläutert Dr. Ulrich Dura, Leiter des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes beim Landratsamt Enzkreis die Maßnahme. „Dieses Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.“ Das Landratsamt hat aus diesem Grund heute mit einer Allgemeinverfügung für den Enzkreis Schutzmaßnahmen gegen die Weiterverbreitung dieser Tierseuche angeordnet.

„Die Blauzungenkrankheit ist eine reine Tierkrankheit. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden“, beruhigt die zuständige Dezernentin Dr. Hilde Neidhardt. Für die betroffenen Tierhalter ergeben sich jedoch durch die festgelegten Schutzmaßnahmen neben einer Meldeverpflichtung auch Transportbeschränkungen für Rinder, Schafe und Ziegen. Das heißt, Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes beim Landratsamt Enzkreis aus dem Sperrgebiet hinaus oder in das Sperrgebiet hinein verbracht werden.

„Zudem sind sämtliche Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen sowie die Haltung von Wildwiederkäuern im Kreis dem Verbraucherschutz- und Veterinäramt unter Angabe des Standorts der Tiere mitzuteilen“, macht Dr. Ulrich Dura deutlich. Dies gilt für alle Tierhalter, unabhängig davon, ob ihre Tierhaltung bereits anderweitig gemeldet wurde. Hierzu kann ein Meldevordruck verwendet werden, der auf der Homepage des Landratsamtes unter www.enzkreis.de zur Verfügung steht. Er liegt auch bei den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden aus.

„Um die Blauzungenkrankheit erfolgreich tilgen zu können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst alle Rinder, Schafe und Ziegen im Enzkreis gegen BTV-8 geimpft werden. Da in Frankreich neben dem Serotyp BTV-8 auch der Serotyp BTV-4 bereits auftrat, ist auch eine Impfung gegen BTV-4 sinnvoll“, empfiehlt der Veterinär. Tierhalter, die ihre Tiere impfen lassen, werden vom Land Baden-Württemberg und der Tierseuchenkasse mit einem Zuschuss unterstützt.

Für nähere Auskünfte zur Seuchensituation sowie zum Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen steht das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises unter Telefon 07231 308-9401 zur Verfügung.

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