Region
Alle 30 Minuten auf dem Land, alle 15 in der Stadt - Wie getaktet muss der ÖPNV sein?
Region (ln) „Wenn der öffentliche Nahverkehr nur etwas zuverlässiger wäre…“, ist ein häufiges Argument, wenn es um die Entscheidung geht, das Auto stehen zu lassen, um mit Bus oder Bahn zu fahren. Genau das möchte das Landesmobilitätsgesetz nun angehen. Und dabei noch zusätzlich zum Klimaschutz beitragen. Umgesetzt wird diese neue Bestimmung sowohl landesweit als auch auf kommunaler Ebene. Etwa beim Karlsruher Verkehrsverbund KVV.
Klimaschutz mit Bürgernähe, das ist die Intention des Landesverkehrsministeriums, mit der es sein Landesmobilitätsgesetz auf den Weg gebracht hat. In Puncto Klimaschutz sollen bis 2030 55 Prozent von Baden-Württembergs Co2-Emissionen eingespart werden. Die Sozialforschungsgesellschaft forsa hat im Auftrag der Landesregierung eine Umfrage mit ausgewählten Baden-Württemberger*innen durchgeführt – ganz nach Zufallsprinzip. Das Ergebnis: Die Bevölkerung hält den ÖPNV für eine wichtige Komponente zum Klimaschutz. Rund 75 Prozent zeigen Bereitschaft, den Ausbau des ÖPNV selbst finanziell zu unterstützen. Allerdings unter der Bedingung, mitbestimmen zu dürfen.
„Im Wesentlichen einig sind sich die Befragte in Baden-Württemberg darin, dass die Gestaltung von Verkehr und Mobilität weder allein der Industrie noch den Entscheidungsträgerinnen und -trägern in Politik und Verwaltung überlassen werden sollte. Vielmehr erwarten neun von zehn Personen, dass Bürgerinnen und Bürger über verkehrliche Veränderungen vor Ort von den verantwortlichen Stellen informiert und falls möglich beteiligt werden.“
– Bevölkerungsbefragung forsa
Ebenso Thema: die Effizienz und die garantierte Mobilität des ÖPNV. Damit ist die regelmäßige ÖPNV-Anbindung zwischen 5 und 24 Uhr gemeint. Im ländlichen Raum alle 30 Minuten und im städtischen Bereich alle 15 Minuten. Eine Aufgabe, die – ebenso wie der Klimaschutz – im Großen wie im Kleinen umgesetzt werden muss. Der Karlsruher Verkehrsverbund KVV etwa setzt bereits seit einigen Jahren auf regenerative Energiequellen – genauso wie auf eine eigene Mobilitätsgarantie, die Kund*innen im Ausfall entschädigt.
„Der Karlsruher Verkehrsverbund bietet seinen Fahrgästen eine verbundweit gültige Entschädigungsregelung in Form der KVV-Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie. Sie gilt für alle Fahrten mit Regionalbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, Bussen und Anruflinientaxis, die mit einer der genannten Fahrkarten durchgeführt wurden. Anspruch haben alle Fahrgäste.“
– Karlsruher Verkehrsverbund KVV
Wie genau der Beitrag des Karlsruher Verkehrsverbund KVV und den Partnerfirmen zum Landesmobilitätsgesetz aussehen könnte – das muss noch im Detail von der Geschäftsführung des KVV besprochen werden.