Region
Einspruch eingelegt: Elterninitiative "G9 jetzt! BW" wehrt sich gegen abgelehntes Volksbegehren
Region (jkm) In Baden-Württemberg haben die Schulkinder zwar gerade Sommerferien, wer sich aber keine Ferien zu gönnen scheint, ist die Elterninitiative G9 jetzt! BW. Sie fordern weiterhin die Wahlmöglichkeit zu G9 auch für die aktuell verbleibenden G8-Jahrgänge. Nachdem der von ihnen gestellte Antrag auf ein Volksbegehren Ende Juli abgelehnt worden ist, erhebt die Initiative jetzt Einspruch.
Der Kampf ums G9 für alle Klassenstufen geht in die nächste Runde. Die Elterninitiative G9 jetzt! BW legt Einspruch ein gegen die Ablehnung des Antrags auf ein Volksbegehren beim Landesverfassungsgericht. Das Innenministerium hatte den Antrag Ende Juli abgelehnt, nachdem die Elterninitiative eine flächendeckende Einführung von G9 für alle Klassenstufen gefordert hatte.
Für die 5. und 6. Klassen soll G9 ab dem Schuljahr 2025/26 wieder eingeführt werden. Die Initiative hatte das nun auch für höhere Klassen gefordert.
Bereits zuvor hatte die Initiative einen Volksantrag gestellt – knapp 107 000 Menschen hatten diesen auch unterzeichnet. Nachdem auch dieser damals schon abgelehnt worden war, beantragte die Initiative das Volksbegehren. Dieses wurde dann ebenfalls abgelehnt – hauptsächlich aus Kostengründen.
„Dass die vom Innenministerium in der Ablehnungsschrift genannten Gründe aus Sicht von G9 jetzt! BW nicht haltbar sind, war ziemlich schnell klar. Gegen jeden einzelnen Ablehnungsgrund gibt es berechtigte Gegenargumente, welche die Initiative dem Landesverfassungsgericht dargelegt hat. […] Weiterhin überschätzt das Innenministerium die durch die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 entstehenden neuen Klassen massiv und kommt somit zu einer deutlich zu hohen Kostenschätzung.“ ~G9 jetzt! BW
Zum Einspruch, den die Initiative jetzt einlegt, meint das baden-württembergische Innenministerium:
„In einer Demokratie und einem Rechtsstaat ist es völlig in Ordnung, Kritik zu üben und den Rechtsweg zu beschreiten. Die Entscheidung des Innenministeriums beruht rein auf rechtlichen Gründe, Maßstab sind das Volksabstimmungsgesetz, die Landesverfassung und das Grundgesetz. […] Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums ist nicht verfassungskonform. Der erhebliche Finanzaufwand und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Landeshaushalt sowie die mangelnde Bestimmtheit der Gesetzesbegründung hinsichtlich der Kosten, die aus der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums als Regelfall resultieren, stehen einem Volksbegehren entgegen.“ ~Innenministerium BW
Verlierer seien laut der Initiative aktuell noch die verbleibenden G8-Jahrgänge. Und gerade diese sogenannten Corona-Jahrgänge würden aufgrund der hohen psychischen Belastung dringend eine zeitliche Entlastung brauchen – eine Wahlmöglichkeit zu G9 könnte diese Entlastung bringen. Eine Diskussion, die schon seit 2017 läuft, geht damit in die nächste Runde.