Karlsruhe
„Letzte Generation“: Freispruch aus Freiburg von Oberlandesgericht Karlsruhe wieder aufgehoben
Karlsruhe (ln) Festnahmen und Anklagen waren für die Aktivistengruppe „Letzte Generation“ an der Tagesordnung, während sie 2022 bis Anfang 2024 Klebeblockaden durchgeführt haben. Viele sahen sich dabei ungerecht abgeurteilt oder sogar verfassungswidrig behandelt. In Freiburg gab es 2022 allerdings einen Freispruch für einen Klebeaktivisten, der heute aber vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in Revision ging. Das Ergebnis und wie die Aktivisten mit einer Mahnwache protestieren
Das Glücksrad – aus Sicht der Letzten Generation ein Symbol dafür, wie Gerichte ihre Urteile fällen, wenn es um Aktionen der Klimaschützer geht. Eine deutliche Kritik heute vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, wo drinnen Richter über die Revision eines Falles aus Freiburg entschieden. Die Entscheidung am Nachmittag hat viele Aktivisten sehr enttäuscht: Das Oberlandesgericht hob den Freispruch eines 33 Jahre alten Mannes auf, der sich vor zwei Jahren in Freiburg auf die Straße geklebt hatte, um gegen Lebensmittelverschwendung zu demonstrieren. Die Kundgebung der Aktivisten heute aber nicht nur wegen des Einzelfalls, sondern grundlegend.
Zoe Ruge ist Teil der „Letzten Generation“ und Geschäftsführerin des Vereins Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, 2022 hatte sie den damals freigesprochenen Aktivisten verteidigt. Klimaschutz und eine faire Rechtsprechung – das geht für sie Hand in Hand. Aus ihrer Sicht zu harte Strafen für den zivilen Ungehorsam der letzten Generation seien ein Mittel der Abschreckung und damit politisch. Eine Meinung, der sich bei der Kundgebung auch nachfolgende Redner anschließen.
Für das Oberlandesgericht genüge aber weder die Argumentation der Letzten Generation, noch die des Amtsgerichts Freiburg, dass der Protest zum Thema Klimaschutz den Eingriff in den Straßenverkehr rechtfertigen kann. Eine Aktion sei unabhängig von ihrer moralischen Intention auch dann verwerflich, wenn sie sich negativ auf betroffene Dritte und deren Grundrechte auswirkt. Da das Amtsgericht die Dauer der Blockade und die Ausweichmöglichkeiten nicht hinreichend berücksichtigt habe sei der Freispruch lückenhaft. Das Verfahren müsse daher wiederholt werden. Ob sich die Letzte Generation bei der Urteilsfindung dabei der Willkür eines Glücksrades ausgesetzt sieht – in Freiburg soll es sich entscheiden.