Rastatt: 17 von 54 Betrieben hielten sich bei Schwerpunktkontrollen nicht an Corona-Regeln

Rastatt (pm/msc) Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Rastatt hat in der vergangenen Woche Corona-Schwerpunktkontrollen durchgeführt. In 17 von 54 Betrieben gab es zahlreiche Beanstandungen. 

Kontrolliert wurden Betriebe der sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios oder Sonnenstudios. Außerdem wurde die Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung in Gastronomiebetrieben überprüft. Kontrolliert wurden laut der Stadt Rastatt 16 Friseurbetriebe, sechs Kosmetik- und Massagestudios, drei Wettbüros, drei Sonnenstudios und 26 Gastronomiebetriebe. In 17 Betrieben gab es zum Teil erhebliche Beanstandungen. In vier Betrieben seien keine Kontrolle der 2G- beziehungsweise 3G-Regelung gemacht worden. 13 Verstöße verzeichnete der KOD bei der Kontaktnachverfolgung und fehlerhafter oder gar nicht vorhandener Listen. Gegen alle beanstandeten Betriebe sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden.

18 zusätzliche Kontrollen in Gastronomiebetrieben fanden in Rastatt während der landesweiten Schwerpunktaktionen am 25. und 26. November statt. Hier mussten die städtischen Ordnungshüter fünf Verstöße feststellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder ist wie folgt gestaffelt: Für den ersten Verstoß ist ein Bußgeld in Höhe von 325 Euro fällig, für den zweiten 650 Euro und beim dritten Mal 1.000 Euro.

Viele Betriebe erfüllten hingegen sämtliche Vorgaben vorbildlich, betont KOD-Leiter Sven Severing. Bei den Kontrollen hätten die meisten Gäste oder Kunden und auch die Verantwortlichen vor Ort Verständnis für die Maßnahmen gezeigt. Der KOD will den Kontrolldruck auch in den nächsten Wochen hochhalten und zahlreiche weitere Kontrollen durchführen. Auf Nachkontrollen einstellen sollten sich selbstverständlich auch die Betriebe, bei denen Mängel festgestellt wurden, kündigt Severing an. Sollten in diesen Fällen erneute Verstöße festgestellt werden, werde dies nochmals deutlich erhöhte Bußgelder zur Folge haben.

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