Rote und badische Flagge dürfen wieder auf das Schloss - vorerst

Karlsruhe (ij) Wie die Landesregierung gerade getwittert hat, darf das Badische Landesmuseum vorerst für die Dauer der Ausstellung „Revolution“ das Karlsruher Schloss nach eigenem Ermessen beflaggen. 

Damit darf auch die badische Fahne gehisst werden. Weiter heißt es im Tweet: „Flaggenordnung wird zeitnah überarbeitet. Dann evtl. Ausnahmeregelung durch Ministerpräsidenten möglich.“

Das Badische Landesmuseum hatte für seine Ausstellung eine rote Flagge gehisst. Das hat ein unbekannter der Landesregierung gemeldet. Daraufhin musste die Fahne verschwinden. Auch die badische Fahne durfte nicht gehisst werden, da laut Verwaltungsvorschrift auf Dächern von Gebäuden des Landes Baden-Württemberg nur die Landes-, Bundes- oder die Europaflagge wehen dürfen.

 

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