Region
Wahlplakate in der ganzen Region: Was sind die Regeln und wie lange bleiben sie?
Region (ln) Von „Klimaschutz statt Konzernprofiten“ bis „Wohnraum durch Sportverlagerung“. Von „Tierschutz statt Massentierhaltung“ bis „Sei kein Arschloch“. Der Zweck dieser Wahlslogans, die zur Kommunal- und Europawahl aufgehangen werden ist fast immer der gleiche: Überzeugungsarbeit, Wahlwerbung, Feilbieten der eigenen Partei. Seit dem 10. April dürfen die Wahlplakate von Parteien und Bürgerlisten genehmigungsfrei aufgehängt werden. Einschränkungen existieren aber trotzdem.
„Unzulässige, insbesondere verfassungs- bzw. sittenwidrige, volksverhetzende, rassistische, diskriminierende Wahlwerbung und -propaganda ist ausdrücklich nicht zugelassen.“ – Frank Mentrup, Oberbürgermeister Karlsruhe
Weiterhin sind manche Orte nicht für Wahlplakate zugelassen. Darunter Rathäuser, manche Wahrzeichen wie das Karlsruher Schloss, einige öffentliche Plätze, Brücken, Bahnhöfe, in Karlsruhes Fall das Wildparkstadion und Unfallhotspots. Was den Verkehr angeht, dürfte durch Wahlplakate keine Sichtbehinderung entstehen. Ampeln oder Verkehrsschildern dürfen weder behangen noch bedeckt werden. Außerhalb von Städten und Ortschaften gilt dasselbe.
„Nach § 33 STVO ist außerhalb geschlossener Ortschaften dem Grunde nach jede Werbung und Propaganda durch Bild, Licht oder Ton verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.“ – Frank Mentrup, Oberbürgermeister Karlsruhe
Bis zum 22. Juni müssen die Wahlplakate wieder abgehangen werden. Nach der Wahl, die zwei Wochen vorher am neunten Juni stattfindet. Bis zu diesem Zeitraum müssen die Richtlinien durchgehend befolgt werden. Wie die Stadt explizit ankündigt – jede Wahlwerbung, die gegen Sicherheit, baurechtliche Verordnungen oder inhaltliche Vorgaben verstößt ist unverzüglich zu entfernen.