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      Ronja Schrimpf

      Karlsruhe/Region

      Müssen Sozialarbeiter vom Fanprojekt aussagen? Das sagt ein Anwalt zum Zeugnisverweigerungsrecht

      Karlsruhe/Region (rs) Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit – Das steht nicht erst seit der Diskussion um die Sozialarbeiter des Fanprojekts nach dem Pyrovorfällen bei Spielen des KSC zur Debatte. Anfang Januar diesen Jahres stellte die Fraktion die Linke eine Anfrage zum Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit im Bundestag. Die Bundesregierung äußerte sich daraufhin ablehnend gegenüber dem Zeugnisverweigerungsrecht und verwies auf das Bundesverfassungsgericht. In den 70ern hatte es ein Urteil gegeben, nach dem ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Sozialarbeit nicht eingeräumt wird.

      Moderatorin Ronja Schrimpf sprach heute im Studio mit Rechtsanwalt Benedikt Klas darüber, wie die Gesetzeslage beim Zeugnisverweigerungsrecht aktuell aussieht. Warum gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einzelnen sozialen Berufen – etwa bei der Drogenberatung oder bei der Beratung zu Schwangerschaftsabbruch – aber nicht in der sozialen Arbeit generell? Was ist überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht? Und was könnte die aktuelle Debatte um das Fanprojekt in Karlsruhe für ein Zeugnisverweigerungsrecht in sozialen Berufen bedeuten?

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