VBK erlaubt Krippenwagen in neuen NET-Bahnen

Karlsruhe (pm/da) Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) erlauben künftig die Mitnahme von Krippenwagen in der neuen Straßenbahngeneration, dem NET2012. Nach Angaben der VBK können Erzieher und Tagesmütter montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr den Mehrzweckabstellbereich an Tür 3 und 4 des NET zur Fahrt mit ihren Krippenwagen nutzen, sofern dieser frei ist. Die VBK will die entsprechenden Türen im Außenbereich mit Piktogrammen versehen.

Erlaubt sei ein Krippenwagen mit einer maximalen Länge von 1,75 m und 80 cm Breite pro Abstellbereich. „Ein Fahrzeug mit diesem Maß kann gerade noch gut in die freie Fläche hineinrangiert werden und wird dann dort von einer Haltestange fixiert“, sagte VBK-Betriebsleiter Ralf Messerschmidt. „Damit wird der Krippenwagen bei einer möglichen Vollbremsung nach vorne hin gehalten, und der Gang unserer Bahn bleibt frei, sodass ein Durchkommen von allen Seiten zu den Türen auch für alle anderen Fahrgäste gewährleistet ist.“

Gesamtelternbeirat kritisiert Beschränkung auf neue Bahnen

Es sei sehr bedauerlich, dass das Verbot nur für die neuen Niederflurwagen (NET) aufgehoben wurde, äußerte sich der Gesamtelternbeirat (GKK) am Nachmittag. ,,In der Praxis führt dies zu keiner zuverlässigen und keiner stadtweiten Mobilität der Krippenkinder. Ein 10-Minuten-Takt wird durch die Einschränkung auf bestimmte Bahnen schnell mal zum 30-Minuten-Takt und wenn dann noch eine kleine Verzögerung wie z.B. eine volle Windel dazukommt, ist man eine Stunde später am Ziel.“ Der GKK fordert, dass auch in den älteren Niederflurmodellen die Krippenwagen transportiert werden dürfen.

Mitte März hatte die Verantwortlichen Kitas darüber unterrichtet, dass Krippenwagen (Großer Kinderwagen für bis zu sechs Kinder), künftig nicht mehr in den Stadt- und Straßenbahnen mitfahren dürfen. Das Verbot sorgte in Karlsruhe für Protest; neben Erziehern und Eltern sprachen sich auch Politiker dagegen aus.

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