AfD zieht gegen Bundestagswahl vor Verfassungsgericht
München (pas) Einen Tag nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen hat der Landesverband Bayern der Alternative für Deutschland (AfD) bekannt gegeben, das Ergebnis der Bundestagswahl anfechten zu wollen. „Die Sitzverteilung spiegelt nicht die Verteilung der abgegebenen Stimmen wider“, sagt Vorstand Andre Wächter. Damit werde gegen Artikel 38 des Grundgesetzes verstoßen, so die Argumentation.
Vor dem Bundesverfassungsgericht will Wächter erreichen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird. Durch die Fünf-Prozent-Hürde würden die in den Bundestag eingezogenen Parteien massiv bevorzugt. So erhalte die CDU/CSU-Fraktion 49,4 Prozent der Sitze, obwohl sie nur 41,5 Prozent der Zweitstimmen erhalten habe, rechnet die AfD vor. 15,8 Prozent der Zweitstimmen würden durch die Hürde nicht berücksichtigt. Die Ungleichbehandlung sei bei der Bundestagswahl 2013 deutlich stärker ausgefallen als je zuvor, heißt es aus Kreisen der Partei.