ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN — TV-WERBUNG

Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. In einzelnen begründeten Fällen kann der Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von 12 Wochen vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Ein derartiges Rücktrittsansuchen muss schriftlich an Baden TV gerichtet werden und bedarf im Einzelnen der ausdrücklichen Genehmigung von Baden TV.

Aufträge von Werbeagenturen werden für genau namentlich bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt die schriftliche Erteilung eines Sendeauftrags voraus. Der Sendeauftrag wird für Baden TV erst dann verbindlich, wenn er durch Baden TV schriftlich bestätigt wurde. Bei fernmündlichen Aufträgen kann die Bestätigung auch nach der Ausstrahlung erfolgen. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baden TV. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können auch bei Vorbehalt einer Gegen bestätigung gegenüber Baden TV nicht geltend gemacht werden. Nebenabreden jeglicher Art bedürfen der Schriftform.


Baden TV behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält Baden TV sich vor, Werbesendungen, z.B. wegen ihrer Herkunft, des Inhalts oder der Form, insbesondere aus programmrechtlichen Gründen zurückzuweisen. In diesen Fällen hat der Kunde nur Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit aus dem Auftrag einzelne Sendungen weitergeführt werden, hat dies der Kunde zu bezahlen. Im Falle der Zurückweisung hat der Auftraggeber das Recht, schriftlich über die Gründe hierfür informiert zu werden.


Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Produktions- und sonstige Kosten werden gesondert berechnet. Verbundwerbung bedarf der schriftlichen Vereinbarung und berechtigt Baden TV zur Erhebung eines Verbundzuschlags. Die Rabattstaffel gilt für Schaltungen innerhalb eines Jahres. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Werbesendung und stellt Baden TV von allen, wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Art frei.


Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die auf den von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Sendungsunterlagen ruhen, abgelöst hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben jeweils mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweiligen Sendungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder falsch gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt.


Bei fernmündlichen oder fernschriftlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Tarifänderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann jedoch in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tariferhöhung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich erklären. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks und Wechsel werden grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen.

Stand: 01.01.2020

expand_less