
Baden-Württemberg
Einigung zwischen ASB Baden-Württemberg und ver.di: Neue Arbeitszeitkonten und Überstundenzuschläge
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Baden-Württemberg und die Gewerkschaft ver.di haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Neuregelung der Arbeitszeitkonten sowie eine Ausweitung der Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte geeinigt. Die Änderungen treten zum 1. Mai 2025 in Kraft.
Die neue Vereinbarung umfasst eine verlängerte Frist von 10 Monaten für den Freizeitausgleich der Beschäftigten sowie eine Vereinheitlichung des Ausgleichszeitraums bis zum 31. August jedes Jahres. Zudem wird ab Mai 2025 das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen angewendet.
Beide Seiten betonen, dass die Einigung sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht wird. Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.