BGH bestätigt Urteil gegen RAF-Mitglied Verena Becker

Karlsruhe (pas) Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Verena Becker wegen Beihilfe zum Mord in drei tateinheitlichen Fällen bestätigt. Das Gericht hat damit die Revisionen der Angeklagten und des Nebenklägers Prof. Michael Buback verworfen.

Verena Becker war vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden – zweieinhalb davon hat sie bereits abgesessen. Sie  stand wegen ihrer Beteiligung am Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie dessen Begleiter Wolfgang Göbel und Siegfried Wurster am 7. April 1977 vor Gericht. Becker war zu dieser Zeit Mitglied der Führungsriege der Roten Armee Fraktion (RAF) und setzte sich mehrfach nachdrücklich für die Durchführung des Anschlags durch, so die Überzeugung des Gerichts.

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