Daimler-Betriebsrat-Prozess ruht
Rastatt/Karlsruhe (pm/cm) Der Verfahren um die Amtsenthebung eines Betriebsrats im Daimler-Werk Rastatt ruht vorerst. Grund dafür ist die fristlose Kündigung, die Daimler ausgesprochen hat. Der Mann soll abfällige Bemerkungen zum Anschlag auf das Satire-Magazin „Charlie Hebdo“ gemacht haben.
Eigentlich hätte am Donnerstag eine Gütetermin beim Amtsgericht Rastatt stattfinden sollen. Betriebsrat, IG Metall und Daimler hatten aufgrund angeblich abfälliger Äußerungen auf seiner Facebook-Seite die Amtsenthebung des Betriebsratsmitglieds gefordert. Vorerst streitet man sich jedoch vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe über die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Nach Angaben von Daimler soll der Mann gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben. Eine Zusammenhang mit den Facebook-Kommentaren und der geplanten Amtsenthebung verneinte Daimler jedoch.
Die Äußerungen auf Facebook allein hätten für den Mann keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen gehabt. Selbst wenn er seinem Betriebsratsposten enthoben worden wäre, hätte er an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren können. Sollte die fristlose Kündigung jedoch Bestand haben, wäre er nicht nur seinen Platz im Betriebsrat, sondern auch seine Stelle bei Daimler los.