"DAS FEST" erwirkt einstweilige Verfügung gegen Viagogo

Karlsruhe (pm/mw) Vergangene Woche erteilte das Landgericht Karlsruhe eine einstweilige Verfügung gegen den online-Plattform Viagogo. Grund ist der überteuerte Weiterverkauf von DAS FEST – Tickets zu angeblichen Originalpreisen.

Ein weiterer Schritt ist im Bereich der Ticketschwarzmarkt-Bekämpfung gemacht worden. DAS FEST-Projektleiter Sven Varsek und Rechtsanwalt Dr. Christian Karl von der Karlsruher Kanzlei Schütz Rechtsanwälte präsentierten im Rahmen des alljährlichen Mitgliedertreffens des europäischen Festivalverbandes YOUROPE eine neue Strategie zur Bekämpfung des Ticket-Schwarzmarktes im Jahr 2018.
Mit diesem Ansatz folgt DAS FEST dem Kodex seines Verbandes, wichtige neue Erkenntnisse im Rahmen des Know How-Transfers verbandsintern zu teilen. DAS FEST will, zusammen mit seiner Rechtsanwaltskanzlei, mit einer kreativ-innovativen Zweitmarktanalyse Maßstäbe setzen. Damit erhöhe sich das Kräftepotenzial im Kampf gegen den illegalen Sekundärmarkt, sodass in den kommenden Jahren hoffentlich noch mehr Festivals gegen den Ticket-Schwarzmarkt aktiv vorgehen werden.
Zudem ist in der vergangenen Woche beim Landgericht Karlsruhe eine einstweilige Verfügung gegen die Verkaufsplattform Viagogo erwirkt werden, welche den Weiterverkauf von DAS FEST-Tickets untersagt. „Die aktuell gerichtlich erlassene einstweilige Verfügung gegen Viagogo ist ein guter Erfolg im Kampf gegen den bisher stetig angewachsenen Sekundärmarkt“, kommentiert Martin Wacker, Geschäftsführer der Karlsruhe Marketing und Event GmbH, das Ergebnis.

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