Das Mitbringen und Trinken von Alkohol zum Fest des Federweißen nur bedingt erlaubt

Landau (pm) Das Ordnungsamt der Stadt Landau hat zum bevorstehenden Fest des Federweißen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum.

Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen des Festes. Im Veranstaltungsbereich werden Hinweisschilder angebracht, die auf das Mitnahmeverbot hinweisen.

Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Donnerstag, den 16. Oktober 2014 Uhr, bis einschließlich Montag, den 20. Oktober 2014, 1 Uhr.

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