Einkaufen hinter der Grenze: Das müssen Sie beachten

Region (cm) Gerade in den deutschen Bundesländern, die an die Nachbarstaaten angrenzen, ist es einfach, zum Shoppen über die Grenze zu fahren. Baden-Württemberg grenzt sowohl an die Schweiz als auch an Frankreich sowie Österreich und bietet somit Raum für ausgedehnte Shoppingtouren.
Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Garantie und der Gewährleistung im Ausland?

Die Begriffe ‚Garantie‘ und ‚Gewährleistung‘ werden oftmals synonym verwendet, dabei handelt es sich jedoch zwei verschiedene Sachverhalte. Während die Gewährleistung vom Gesetzgeber geregelt ist und den Händler betrifft, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Das heißt konkret, dass jeder Händler beim Verkauf von Neuwaren 24 Monate und beim Verkauf von Gebrauchtwaren 12 Monate Gewährleistung oder – wie dies noch genannt wird – Mängelhaftung einräumen muss. Dies regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unter anderem in den Paragrafen 439 und 476 BGB.

Bei der Garantie handelt es sich um eine Leistung, die der Hersteller einräumt, nicht der Händler. Dabei liegt es am Hersteller selbst, welche Dinge bzw. Leistungen er als Garantieleistung deklariert und welche eben nicht.

Warum im Nachbarland einkaufen

Gerade Bundesländer wie Baden-Württemberg, Saarland Bayern oder Brandenburg, die eine räumliche Nähe zum Nachbarland aufweisen, haben es leicht, zum Einkaufen in eine Stadt im Grenzgebiet zu fahren. Baden-Württemberg zeigt sich hier besonders vielseitig: Das Bundesland grenzt im Westen an Frankreich und im Süden an die Schweiz. Über den Bodensee ist Baden-Württemberg ebenfalls mit Österreich verbunden – es gibt also viele Möglichkeiten für ausgedehnte Shoppingtouren.

Doch warum kaufen eigentlich viele Leute im Nachbarland ein? In erster Linie sind es ganz klar finanzielle Aspekte, die die Deutschen dazu bewegen, in ein Nachbarland zu fahren. Zwar sind die Preise für Lebensmittel, elektrische Geräte, Kosmetika und Co. in Deutschland schon relativ gering, wie eine Studie des Euro-Info-Verbraucher zeigt, dennoch gibt es weitere gute Gründe, im Ausland einkaufen zu gehen.

Dazu zählt einerseits die Verfügbarkeit von Waren. Spezielle Marken, gerade im Bereich von Kosmetik, waren lange Zeit nicht in Deutschland erhältlich und mussten umständlich über die USA eingeschifft oder im naheliegenden Ausland erworben werden. Generell zeigen sich auch niedrige Mehrwertsteuersätze aus den Nachbarländern praktisch, sodass der Gesamtpreis für ein Produkt insgesamt sinkt.

Gewährleistung und Garantie im europäischen Ausland

Im europäischen Ausland zeigen sich die rechtlichen Bedingungen für Gewährleistung und Garantie sehr homogen, was nicht zuletzt aufgrund der einheitlichen Gesetzgebung im Europäischen Wirtschaftsraum gilt. Gerade die Widerrufsfrist ist für Kunden interessant, die im europäischen Ausland gerne online shoppen.

Seit dem 13. Juni 2014 kann jeder Kauf, der innerhalb der EU getätigt wurde, ohne Weiteres widerrufen werden. Je nach Produkt kann die Widerrufsfrist jedoch auch aufgehoben sein: Tickets oder personalisierte Waren sind beispielsweise ausgeschlossen.

Wie in Deutschland zeigt sich auch die Gewährleistungspflicht innerhalb der EU. Das heißt, dass der Händler für verkaufte Artikel, die neu sind, 24 Monate lang eine Gewährleistung einräumen muss. Bei gebrauchten Artikeln bewegt sich die Gewährleistungspflicht bei einem ganzen Jahr. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Händler, der beweisen muss, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist. Danach liegt die Beweislast beim Kunden.

Innerhalb der EU variiert die Garantie von Hersteller zu Hersteller. Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, die der Hersteller dem Kunden anbietet, unterscheiden sich die Garantiezeiten und ob überhaupt eine Garantie eingeräumt wird je nach Hersteller. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land sich der Hersteller befindet. Vielmehr zählt die firmeneigene Kunden- und Produktpolitik zu den Einflussfaktoren.

Interessant für Baden-Württemberg: Garantie und Gewährleistung in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2013 wurde auch in der Schweiz die Gewährleistungsfrist angehoben. Wenn Unternehmer ein Produkt an Personen verkaufen, dann beträgt diese Frist, wie in der EU auch, zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist kann beim Verkauf an Privatpersonen nicht verkürzt werden. Verkauft ein Händler aber ein Produkt an Unternehmen, dann kann die Gewährleistungsfrist auf einen Zeitraum bis drei Monate verkürzt werden. Bei der Garantie verhält es sich in der Schweiz ebenfalls wie in der EU. In Sachen Gewährleistung zeigt sich sowohl die Schweiz als auch die EU-Staaten moderat und Verbraucher freundlich – ein guter Grund zum Shoppen!

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