Enzkreis eröffnet förmliches Verfahren zum geplanten Windpark in Straubenhardt

Enzkreis (pm) Wie das Landratsamt mitteilt, wird die Kreisbehörde Anfang nächster Woche mit der öffentlichen Bekanntmachung das förmliche Verfahren für den geplanten Windpark in Straubenhardt eröffnen.

Das Gesetz schreibt für eine solche Anlage ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Außerdem sieht es die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. In der Bekanntmachung wird die Behörde daher unter anderem zu Standort, Größe und Kapazität des Vorhabens informieren. Außerdem steht dort, wie, wo und wann Einwendungen gegen den Windpark vorgebracht werden können. Der Antrag und die Öffentliche Bekanntmachung werden ab diesem Zeitpunkt auch im Internet unter www.enzkreis.de/windpark-straubenhardt einsehbar sein. Gemeinsam mit Straubenhardts Bürgermeister Helge Viehweg wird der Erste Landesbeamte Wolfgang Herz zudem in der kommenden Woche die Presse zum weiteren Ablauf des Verfahrens informieren.

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