Fahrverbot für Straftäter?
Berlin/ Karlsruhe (anb) Union uns SPD wollen Straftätern den Führerschein wegnehmen, und das schon bei ‚kleineren‘ Delikten wie Diebstahl. Die Idee dahinter: man will „früh die kriminelle Karriere stoppen“ und so versuchen, die sogenannte Alltagskriminalität verringern. Denn oftmals nützen Geldstrafen oder Haftstrafen nichts mehr.
Die beiden Parteien haben sich darauf bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt.
Bisher kann ein Fahrverbot nur dann verhängt werden, wenn die Straftat in direktem Zusammenhang mit dem Führerschein und dem Fahren eines Autos besteht. Und die Idee steht in der Kritik: das Fahrverbot soll gegen Verkehrsverstöße wirken und nicht gegen die Alltagskriminalität.
Zwischen Geld- und Haftstrafe
Da Geldstrafen den ein oder anderen Bürger nicht allzu sehr belasten, kommt diese Idee ins Spiel. Für viele Bürger ist das Auto ein Statussymbol, oftmals gilt der fahrbare Untersatz als eine Art „Heiligtum“ für den Besitzer. Liebevoll wird es Sonntags ausgefahren und Samstags durch die Waschanlage gezogen. Wenn aber der Führerschein weg ist, beschneidet das den Bürger in seiner Mobilität und Freiheit. Und da überlegt sich vielleicht der ein oder andere ob er eine Straftat begeht oder nicht. Diese neue Sanktion kann also belehrender sein als die klassische Geld- oder Haftstrafe.
Wir haben uns bei den Karlsruhern umgehört, welchen Sinn solche Strafsanktionen haben.