Freispruch für Atomforscher aus Karlsruhe

Karlsruhe (pm) Heute hat der Bundesgrichtshof in Karlsruhe die Freisprüche im Atomforscher-Korruptionsprozess bestätigt. Die Revision der Staatsanwaltschaft wies der BGH  zurück.

Am Montag hatten die Bundesanwaltschaft und die Verteidiger in der Vorverhandlung überraschend das gleiche Ansinnen und beantragten die Revision gegen die Freisprüche des Landgerichts Karlsruhe zu verwerfen. Es ging dabei um den Korruptionsverdacht im Rahmen der Stilllegung von Nuklearanlagen im früheren Kernforschungszentrum Karlsruhe.

Schon vor einem Jahr war der Fall vor dem Karlsruhe Landgericht zur Verhandlung. Damals standen insgesamt fünf Angeklagte vor Gericht. Alle fünf wurden freigesprochen. Im Fall eines international anerkannten Atomforschers und dem eines Firmenvertreters war die Staatsanwaltschaft jedoch in Revision gegangen. Laut Schreiben des BHG ist die Revision der Staatsanwaltschaft jetzt abgewiesen. Die Freisprüche sind damit rechtskräftig.

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