Gefesselter Asylbewerber - Ermittlungsverfahren eingeleitet
Karlsruhe (pm/an) Im Fall der gegen den Sicherheitsdienst der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe erhobenen Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Verfahren richtet sich gegen bislang unbekannte Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes.
In einem auf dem Verwaltungsweg an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe übermittelten Vermerk eines ehrenamtlichen Helfers wird von einem Asylbewerber der Vorwurf erhoben, dass er von dem privaten Sicherheitsdienst grundlos schmerzhaft gefesselt worden sei, nachdem andere Heimbewohner ihn zu Unrecht des Drogenbesitzes bezichtigt hätten. In der Folge sei er von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Eine Strafanzeige des Asylbewerbers liegt nicht vor. Da sich aus dem übermittelten Vermerk die Möglichkeit von Straftaten gegenüber dem Asylbewerber ergibt, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ob dem Sicherheitsdienst tatsächlich ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, sollen die weiteren Ermittlungen klären.
Im Rahmen der Ermittlungen gegen den privaten Sicherheitsdienst wird auch geprüft werden, ob ein Fehlverhalten im Rahmen des Polizeigewahrsams vorliegen könnte. Anhaltspunkte hierfür bestehen bislang jedoch nicht. Nach den Erkenntnissen aus dem Polizeibericht wurde die Polizei am frühen Morgen des 02.09.2014 zur LEA Karlsruhe gerufen, weil ein Heimbewohner in der Pforte randaliert, gespuckt und gebissen habe. Nach damaliger Auskunft des Sicherheitsdienstes habe der Heimbewohner bereits am Abend zuvor für Probleme gesorgt, weswegen ihm für die Nacht ein Hausverbot erteilt worden war. Die Polizei hat den Asylbewerber daraufhin bis Mittag in Gewahrsam genommen.