Gesundheitsministerkonferenz: AstraZeneca-Erstgeimpfte unter 60 Jahren bekommen anderen Impfstoff

Baden-Württemberg (pm/ck) Wie das baden-württembergische Sozialministerium mitteilt, können Menschen unter 60 Jahren, die aufgrund ihrer Impfberechtigung bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, nach der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Zweitimpfung nach neun oder zwölf Wochen mit einem so genannten mRNA-Impfstoff erhalten. Damit bleiben alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine gültig. Unter 60-Jährige würden im Impfzentrum bei der Zweitimpfung auf einen vorhandenen mRNA-Impfstoff umgebucht. Sollte ein mRNA-Impfstoff an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen, erhielten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen neuen Termin für eine Zweitimpfung. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (14. April) in Stuttgart mit.

„Menschen mit AstraZeneca-Termin kommen einfach zum gebuchten Termin ins Impfzentrum und erhalten dort eine mRNA-Zweitimpfung. Die Menschen brauchen nichts weiter zu tun. Alle bereits gebuchten Zweitimpftermine, egal ob nach neun oder nach zwölf Wochen, behalten ihre Gültigkeit. Die STIKO macht in ihrer Empfehlung deutlich: eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca ist sicher und wirksam“, so Lucha. Nach zwei bis vier Wochen habe der Körper AstraZeneca vollständig abgebaut. Nur die körpereigenen Antikörper bleiben und werden durch die Zweitimpfung noch besser „trainiert“.

Am Dienstagabend (13. April) hatte die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Zweitimpfung zu folgen. Wer sich als unter 60-Jähriger nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse dennoch für eine AstraZeneca-Impfung entscheidet, könne sich aber auch weiterhin mit dem Vaccin impfen lassen.

Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und sich online über das Anmeldeportal der KVdigital selbst einen Termin buchen wollen, sollten hierfür unbedingt einen neuen Vermittlungscode anfordern. Mit den alten (vor dem 31. März angeforderten) Vermittlungscodes, die vor der Änderung der Altersempfehlung für AstraZeneca erstellt wurden, würden den unter 60-Jährigen auch weiterhin nur AstraZeneca-Termine angeboten. Da diese Termine in den Impfzentren vor Ort nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden können, könnte in diesen Fällen keine Impfung erfolgen.

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