Gesundheitsministerkonferenz empfiehlt Impfauffrischungen für 80-Jährige

Karlsruhe (pm/mw) Wie die Stadt Karlsruhe mitteilt, gibt es, entsprechend dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, ab 1. September in Baden-Württemberg Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus für bestimmte Personengruppen. Wichtig sei, dass der zeitliche Abstand von mindestens sechs Monaten zur letzten Corona-Impfung eingehalten werde: Frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Grundimmunisierung könne die sogenannte Booster-Impfung erfolgen.

Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder die nachweislich an einer Immunschwäche leiden, erhalten das Angebot für die sogenannte Booster-Impfung. Auch für Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder anderen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt oder betreut werden, kommt eine Auffrischimpfung infrage. Hinzukommen Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Darüber hinaus gilt die Empfehlung auch für Geimpfte und Genesene, die im Rahmen der Grundimmunisierung ausschließlich Vektorimpfstoffe erhalten haben, jeweils mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten zur Verabreichung der letzten Impfstoffdosis.

Die Auffrischimpfungen in Karlsruher Einrichtungen sollen von Ärzten und mobilen Impfteams, die bis Ende September am Kreisimpfzentrum Schwarzwaldhalle (KIZ) angeschlossen sind, durchgeführt werden. Mit den Booster-Impfungen in den ersten Einrichtungen wird ab 1. September begonnen. Auch das Personal im KIZ kann Auffrischimpfungen durchführen – hierfür lässt sich ein regulärer Impftermin über das Buchungssystem ww.impfen-ka.de vereinbaren.

 

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