Giftköder für Hunde: Rentner akzeptiert Strafbefehl
Er soll mit Pflanzengift gespickte Wurstköder ausgelegt haben, um Hunde zu töten – vor dem Amtsgericht Rastatt bestritt ein Rentner zunächst vehement die Vorwürfe. Und akzeptierte dann am Ende einer mehrstündigen Verhandlung dann doch zwei Strafbefehle. Durch den Rückzug seiner Einsprüche gegen die Strafbefehle entging der 81-Jährige gestern einem Urteil. Er muss nun insgesamt 2.700 Euro Strafe zahlen. Davon aber nur 900 Euro wegen der ausgelegten Wurst – den Rest dafür, dass er seiner Tochter und seinem Sohn jeweils die Faust ins Gesicht schlug.
„Ich bin unschuldig“, hatte er am Anfang der Verhandlung noch beteuert. Er sei tierlieb und habe selbst 30 Jahre lang Hunde gezüchtet. Seine Kinder und Nachbarn stellten ihm allerdings ein anderes Zeugnis aus.
„Ich habe schon länger Angst vor meinem Vater“, sagte die Tochter vor Gericht. Nach ihrer Ansicht hat ihr Vater Wahnvorstellungen. Er tue ihr eigentlich leid; aber er habe ihr Leben zerstört.
Der Angeklagte selbst plauderte am Rande der Verhandlung leutselig, unter anderem über seine Zeit als Freizeit-Jäger. Sein Sohn sagte: „Mein Vater hat zwei Gesichter.“ Und: „Ich traue ihm durchaus zu, dass er das gemacht hat.“
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 81 Jahre alten Mann vorgeworfen, im Juli am Ufer des Flüsschens Murg in Gaggenau die Wurst- und Fleischstückchen platziert zu haben. Gefressen wurden die Köder allerdings nicht.
Eine Nachbarin, die in der Murg gebadet und den Pensionär nur aus wenigen Metern Entfernung beobachtet hatte, warnte Spaziergänger mit Hunden. Sie habe gleich einen Verdacht gehabt, als der Mann mit einem Behälter kam und daraus etwas verstreute, sagte sie vor Gericht.
Die alarmierten Polizisten fanden im Mülleimer des Angeklagten Wurstpelle und eine Fleischverpackung. Die seien nicht von ihm gewesen, behauptete der Angeklagte vor Gericht. Er esse gar kein Fleisch.
Die Anklage lautete auf versuchte Sachbeschädigung. Der Rahmen bei einer Verurteilung hätte von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe gereicht. Nach dem Tierschutzgesetz ist der Mann nicht angeklagt, weil nach diesem der Versuch nicht unter Strafe steht.