Heute Morgen ist im Bundestag über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ abgestimmt worden – mit dieser Abstimmung wurde ebenfalls die Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen. Die Karte ist dafür da, dass Asylsuchende zukünftig nicht mehr auf das Bargeld vom Amt angewiesen sind, sondern ihre Sozialleistungen direkt auf die Karte bekommen. Das Bezahlen damit ist nicht eingeschränkt – das Abheben von Bargeld jedoch schon. So soll verhindert werden, dass die Leistungen an Dritte weitergegeben werden. Die SPD, das Bündnis 90/Die Grünen, die FDP, die AfD sowie die Gruppe BSW stimmten für den Entwurf – lediglich die CDU/CSU und die Gruppe Die Linke votierten gegen das Gesetz.
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