JVA Bruchsal: Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet
Bruchsal (pm) Am 09. August wurde in der JVA Bruchsal ein Gefangener tot aufgefunden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, das teilt sie heute in einer Mitteilung mit.
Das Verfahren betreffe den suspendierten Anstaltsleiter sowie eine mit der medizinischen Betreuung des Gefangenen befasste Ärztin. Das vorliegende rechtsmedizinische Gutachten der Universität sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kombination der medizinischen Befunde dafür spreche, dass der Gefangene aufgrund einer Mangel- bzw. Unterernährung gestorben sei. Wie es weiter von Seiten der Staatsanwaltschaft heißt, erscheint es möglich, dass es die Verantwortlichen der JVA fahrlässig unterlassen haben, dem Gefangenen die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Ob tatsächlich strafrechtlich relevante Versäumnisse vorliegen würden, wäre indes nach wie vor offen und solle durch die weiteren Ermittlungen geklärt werden. Diese würden sich insbesondere darauf richten, ob und wann erkennbar war, dass der gefangene einer medizinischen Versorgung bedurfte und welche geeigneten Maßnahmen von der JVA hätten getroffen werden müssen.
Zei weitere Bedienstete seien von diesem Verfahren nicht betroffen.