Karlsruher Zoll ermittelt 14 Mindestlohnvertöße in Gastronomien
Karlsruhe (et) Der Karlsruher Zoll kontrollierte am 7. Juni die Beschäftigungsverhältnisse im Gaststättengewerbe. Über 70 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und sechs Beamte der Landesfinanzverwaltung waren dafür im Einsatz.
76 Arbeitgeber und und 311 Beschäftigte betraf die Kontrolle am späten Nachmittag bis Abend. Die Zöllner befragten sie zu ihren jeweiligen Arbeitsverhältnissen. Schwerpunkte der Kontrolle waren zum Beispiel die Mindestlohneinhaltung (9,19 Euro) und die Ausländerbeschäftigung.
Dabei stellten die Zöllner 14 Mindestlohnverstöße und neun illegale Ausländerbeschäftigungen fest. Zudem sieben Fälle von ungerechtfertigtem Beziehen von Sozialleistungen und acht Hinweise auf Hinterziehung von Sozialabgaben.
„Das Ergebnis dieser Schwerpunktprüfung zeigt deutlich, dass im Bereich des Gaststättengewerbes die gesetzlichen Bestimmungen noch unzureichend beachtet werden und dass deshalb die Arbeit des Zolls, auch als Präventivmaßnahme, unerlässlich ist“, so die Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, Stephanie Henig.