OB-Wahl in Bretten ist rechtens: Verwaltungsgericht weist Klage zurück
Karlsruhe/Bretten (amf) Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Bretten vom Dezember vergangenen Jahres abgewiesen und die Gültigkeit des Wahlergebnisses damit bestätigt. Das gab das Gericht am Freitagnachmittag bekannt. Geklagt hatte eine Bürgerinitiative um einen Optiker aus der Melanchthonstadt, die der Auffassung ist, dass die Auszählung der Stimmzettel nach dem zweiten Wahlgang am 3. Dezember nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei. Vertreten wurden die Kläger vom Rechtsanwalt und ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeister Joachim Becker (SPD).
Nach einer ersten Auszählung am Sonntagabend war Amtsinhaber Martin Wolff (parteilos) mit einem hauchdünnen Vorsprung von gerade einmal zwei Stimmen vor dem damaligen Herausforderer Aaron Treut (CDU), Ortsvorsteher im Brettener Stadtteil Ruit, zum Sieger erklärt worden. Aufgrund des knappen Ergebnisses fand am darauffolgenden Montagabend auf Anordnung des Wahlleiters eine zweite, öffentliche Auszählung statt, die zum Ergebnis führte, dass der Vorsprung Wolffs auf zwölf Stimmen korrigiert wurde. Weil die ungültigen Stimmzettel aber bereits am Montagmorgen nicht öffentlich im Brettener Rathaus gesichtet worden waren, reichte die Bürgeriniative zunächst Einspruch beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe ein.
Regierungspräsidium hatte Wahl für gültig erklärt
Das RP wies den Einspruch aber als unbgeründet zurück und erklärte das Wahlergebnis für gültig, woraufhin die anfechtende Bürgerinitiative Klage beim Verwaltungsgericht einreichte. Zwar bewertete das RP die geheime Sichtung der Stimmzettel als klaren Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz – das Ergebnis der Wahl sei dadurch aber nicht beeinflusst worden. Auch habe die Prüfung keine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung durch den Amtsinhaber ergeben.
Erleichterung beim Wahlleiter
Der Brettener Bürgermeister Michael Nöltner, der bei der Wahl als Leiter fungierte, zeigte sich nach Bekanntgabe des Urteils erleichtert. „Ich bin froh, dass nun auch das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der OB-Wahl festgestellt und somit jegliche Unterstellungen der Wahlmanipulation durch die ehrenamtlichen Wahlhelfer, als auch die städtischen Mitarbeiter ausgeräumt hat“, so Nöltner zur heutigen Entscheidung.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts steht noch aus – sie wird, wie bei solchen Verhandlungen üblich, in den kommenden Tagen folgen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Dem Kläger bleibt die Option, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu beantragen.