Landesumweltministerium macht Weg frei für neue Solarstromanlagen

Stuttgart/Karlsruhe (pm/amf) Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am Dienstag mit der Verabschiedung der sogennannten Freiflächenöffnungsverordnung den Weg für neue Solarstromanlagen im Südwesten frei gemacht. Mit dieser Verordnung mache das Land Gebrauch von einer Klausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz, die den Bundesländern erlaubt, die für große Photovoltaikanlagen zugelassenen Flächen in Teilen selbst zu definieren, teilte das Umweltministerium heute mit. Baden-Württemberg mangele es an erschließbaren Solarstromflächen, um mit anderen Bundesländern konkurrieren zu können.

„Da wir den Ausbau der Photovoltaik den anderen alleine weder überlassen wollen noch überlassen können, wenn wir die Themen Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz ernst nehmen, benötigen wir die zusätzlichen Flächen“, sagt Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne). „Wenn wir die Sonne in unserem Land nutzen und an Ausschreibungen für Solarparks teilnehmen wollen, müssen wir die Grenzen des EEG verlassen. Das tun wir, in dem wir jetzt PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen“, so der Minister.

Insgesamt rund 900.000 Hektar in benachteiligten Gebieten würden durch die Verordnung grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaik geöffnet, das entspreche etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg. Maximal, so Umweltminister Untersteller, seien aber nur 200 Hektar pro Jahr zur PV-Nutzung vorgesehen. Ob und wo die Anlagen dann tatsächlich gebaut werden, hänge letztlich von der konkreten Bauleitplanung der einzelnen Kommunen ab und davon, ob das Projekt bei der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich ist.

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