Landkreis Calw contra Mountainbiker
Calw/Bad Herrenalb (pm/pas) Der Landkreis Calw klagt über Moutainbiker, die in den Wäldern um Bad Herrenalb ihrem rasanten Hobby nachgehen. So mancher gehe deutlich zu weit, teilweise würden illegale Strecken angelegt und somit geschützte Vogelarten rund um den Falkenfelsen gefährdet, heißt es in einer Stellungnahme. Der Kreis beharrt auf die Einhaltung der Zwei-Meter-Regelung und verweist auf die Nutzung speziell angelegter Strecken.
Der Streit um die Zwei-Meter-Regel wird in Baden-Württemberg seit Jahren heftig geführt. Vor 18 Jahren hatte die damalige Landesregierung ein Gesetz verabschiedet, das Radfahrern die Nutzung von Waldwegen unter zwei Metern Breite untersagt. Der Landkreis Calw ist vom Sinn dieser Regel überzeugt – sie diene dem Interessenausgleich verschiedener Nutzergruppen und dem Schutz der Natur. Viele Radfahrverbände und -vereine sehen sich durch das Gesetz eingeschränkt und diskriminiert.
Der Kreis Calw gibt an, immer wieder illegale Fahrradstrecken und Geschicklichkeitsparcours in der freien Landschaft vorzufinden. Diese seien ohne Absprache angelegt, womit „Wegebauer“ wie auch Nutzer der Strecken gegen das Gesetz verstoßen würden. Die Strecken würden von Behörden teilweise zurückgebaut oder durch Hindernisse abgesperrt.