Landkreis Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangssperre

Karlsruhe (pm/msc) Der Landkreis Karlsruhe hat eine Allgemeinverfügung für eine nächtliche Ausgangssperre erlassen. Sie tritt am 12. Februar in Kraft und gilt bis 7. März. Die Ausgangssperre gilt zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr am Folgetag.  

Die Gesundheitsämter sind zuvor per Landeserlass angewiesen worden, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese sind gegeben, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde, wenn ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und die eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist. „Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, erklärt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.

Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Kreis Karlsruhe mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und ist in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Wie das Landratsamt mitteilt, ist die Infektionslage diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen COVID-19-Ausbruches in einem Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gibt, sondern die Quelle bei jeder vierten Infektion unbekannt ist. Gleichzeitig sei die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren bereits auf 100 Fälle angestiegen. „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert“, so Schnaudigel.

In Kraft treten wird die Allgemeinverfügung am 12. Februar, sie gilt bis 7. März. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden demnach nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Ausgangssperre gilt von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetags. 

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unterschiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, betont der Landrat und fügt an: „Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35 haben, das ist völlig klar.“ Um das zu erreichen sei aber notwendig, die Kontaktbeschränkungen für die Allgemeinheit weiter aufrecht zu erhalten, insbesondere auch im Hinblick auf den in absehbarer Zeit wieder beginnenden Betrieb in Schulen und Kindergärten und schrittweise Lockerung der Vorschriften für bestimmte Branchen. 

Sollte dieses Ziel erreicht sein und die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben.

Das könnte Dich auch interessieren

AktuellesAktuellesbookmark_borderbookmark20. Jan 2025 13:34Bundestagswahl 2025: Die Parteien der Region im Wahlkampf20. Jan 2025 13:34bookmark_borderbookmarkAktuellesAktuellesbookmark_borderbookmark20. Jan 2025 12:52Ab Dienstag: Erneute Warnstreiks im privaten Omnibusgewerbe20. Jan 2025 12:52bookmark_borderbookmarkAllgemeinAllgemeinbookmark_borderbookmark20. Jan 2025 11:32Schwere Auffahrunfälle auf der A8 bei Karlsbad: Drei Verletzte und hoher Sachschaden20. Jan 2025 11:32bookmark_borderbookmarkbookmark_borderbookmark20. Jan 2025 11:26Festnahme am Bahnhof Rastatt: 29-Jähriger in Haft20. Jan 2025 11:26bookmark_borderbookmark
expand_less