Maskenpflicht für Baden-Badener Innenstadt erlassen: Verfügung tritt am 24. März in Kraft

Baden/Baden (pm/lp) Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat am heutigen Dienstag in Abstimmung mit der Stadt Baden-Baden für Teile der Baden-Badener Innenstadt eine Maskenpflicht zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen.

Diese Maskenpflicht tritt am Mittwoch, den 24. März, für den täglichen Zeitraum von 8:00 bis 21:00 Uhr in Kraft und ist vorerst befristet bis zum 17. April. Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sofern die sogenannte 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Stadtkreis Baden-Baden in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt, so das Landratsamt Rastatt.

Im Stadtkreis Baden-Baden sind die Fallzahlen stark angestiegen, sodass laut Lagebericht des Landesgesundheitsamtes vom 18. März bis zum 20. März die 7-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner drei Tage in Folge überschritten wurde. Vergangenen Montag lag der 7-Tages-Inzidenz für Baden-Baden bei 125,0 und somit über dem Landesdurchschnitt. Laut Landratsamt Rastatt ist die Anordnung geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und somit die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

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