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      Lars Notararigo

      Karlsruhe

      Abwahl von KSC-Vize ist rechtens. Ist das Kapitel "Martin Müller" für den KSC damit endgültig beendet?

      Karlsruhe (ln) Die Entscheidung, ob Martin Müller aus dem Amt des KSC-Vizepräsidenten gewählt wird, ging nun schon durch mehrere Instanzen des Vereins, eine außerordentliche Mitgliederversammlung und heute auch durch das Landgericht in Karlsruhe. Nach der Klage eines Bekannten, die die Abwahl als angefochten hat, verkünden die Richterinnen nun ihr Urteil, ob die Amtsenthebung rechtens war oder nicht. Ob das Kapitel „Martin Müller“ für den KSC endgültig endet – das bleibt offen.

      Keine einstweilige Verfügung die Martin Müller im Amt als KSC-Vizepräsidenten hält. Das verkündete das Landgericht Karlsruhe und lehnt damit die Klage des KSC-Mitglieds Peter Joas ab. Joas zweifelte an der formalen Rechtmäßigkeit der virtuellen Mitgliederversammlung des KSC am 29. Februar. Die Online-Sitzung, bei der Müller abgewählt wurde, sei verfäschend. Unter anderem sei manchen Mitgliedern das Reden verwehrt worden. Die Abwahl sei ohne Zwei-Drittel-Mehrheit und ohne wichtigen Grund erfolgt. Die 21. Zivilkammer sah keine Belege für Joas‘ Vorwürfe – dafür aber einen wichtigen Grund für die Abwahl.

      Wichtig zu betonen sei dabei, dass das Gericht keine Alleinschuld bei Martin Müller feststellen muss. Auch eine Zerrüttung ausgehend von mehreren Mitgliedern des KSC-Präsidiums, ein juristisch legitimer Grund für die Abwahl einer einzelnen Person. Martin Müller habe indes mit der Abwahl seiner Person schon abgeschlossen. Wie er Baden TV mitteilte, habe er Joas weder gebeten noch initiiert, seinen Fall vor Gericht zu bringen. Dass Müller kein Interesse am Verfahren um ihn habe, ebenfalls zu berücksichtigen.

      Weder Martin Müller noch Peter Joas als Kläger, zur Urteilsverkündung anwesend. Joas möchte sich zur Niederlage vor Gericht nicht äußern. Der KSC hingegen richtet seinen Blick bereits auf einen Nachfolger, der Martin Müllers Platz als Vizepräsident einnehmen wird.

      „Der KSC wird die bereits begonnene Vorbereitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Wahl eines/r neuen Vizepräsidenten/in, wie geplant, fortsetzen. Der Termin steht derweil fest. Diese außerordentliche Mitgliederversammlung findet am 24. Juni statt.“ -Zitat Karlsruher SC

      Namen sind dazu nur gerüchteweise gefallen. Was nun aber feststeht, Martin Müller wird die Position auch nicht übergangsweise bekleiden. Denn mit Ablehnung der einstweiligen Verfügung ist die Abwahl von Verein und nun auch vom Landgericht beschlossen.

       

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