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      Lars Notararigo

      Karlsruhe

      Bundesverfassungsgericht Karlsruhe urteilt morgen: Sollten Fußballligen die Polizei bezahlen?

      Kategorie C, der gewaltsuchende Fußballfan, ist es, der nicht nur hier im Wildparkstadion Karlsruhe für immer neue Belastung sorgt. Vor allem bei der Polizei. Denn in der Saison 2023/2024 sind die Gewaltstatistiken im Stadion deutschlandweit gestiegen. Teilweise durch die Decke geschossen. Bei über 1400 Körperverletzungen in der Saison ist die Zahl der Verletzten allgemein um 14 Prozent gestiegen, die der verletzten Polizisten um 40 Prozent und die der verletzten Ordner sogar um 98 Prozent im Vergleich zur Saison davor. Für die Polizei jedes Mal wieder ein Stresstest. In Bremen wurden deshalb schon 2015 Gebühren für Hochrisikospiele von der veranstaltenden Deutschen Fußball Liga erhoben. Diese klagte jetzt gegen die erhöhte Gebühr vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsuhe. Für die Deutsche Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg ein ganz falscher Schritt.

      „Wer Milliarden-Umsätze macht und Milliarden-Gewinne erreicht, der muss auch – zumindest anteilig – Kosten/Gebühren übernehmen. Diese dürfen auch nicht auf die Bundesligavereine oder andere abgewälzt werden. Und schon gar nicht den Bürgerinnen und Bürgern. Gebühren sind in unserem Land ein ganz normaler Vorgang.“

      -Ralph Kusterer, Deutsche Polizeigewerkschaft

      Kusterer wurde bereits zur Verhandlung des Verfassungsgerichtes als sogenannter sachkundiger Dritter angehört. Seiner Meinung nach ist eine solche Gebührenerhebung auch in Baden-Württemberg überfällig. Denn je nach Liga finden nur die Hälfte aller Straftaten innerhalb des Tribünenrings statt. Auch außerhalb des Stadions nahm zum Beispiel der Missbrauch von Pyrotechnik zu. Und auch in den jeweiligen Städten werden laut Polizei zwischen 18 und 22 Prozent der Straftaten bei Hochrisikospielen erfasst.

      „Es kann doch nicht sein, dass den Bundesländern Geld zur Finanzierung der Inneren Sicherheit und der Polizei fehlt und man auf solche Gebühren verzichtet. Die Einnahmen daraus müssen unmittelbar der Polizei und den Sicherheitsbehörden zugutekommen. Ähnlich wie bei der Vermögensabschöpfung bei Straftaten. Das ist nur mehr als richtig.“

      -Ralph Kusterer, Deutsche Polizeigewerkschaft

      Das Urteil zu dieser Beschwerde fällt morgen Vormittag im Bundesverfassungsgericht. Ob auch in Baden-Württemberg Kosten für Polizeieinsätze auf der Rechnung der Veranstalter landen, ist mit diesem Verfahren noch nicht gesagt. Allerdings wird sich entscheiden, ob das Erhöhen der Gebühren der Veranstalter bei besonders risikoreichen Events der Verfassung entspricht. Ein wichtiger Schritt also, um zu entscheiden, wer die Polizei künftig im Umgang mit der Kategorie C der Fußballfans finanziell entlastet.

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