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      Felix Stephan

      Region

      Eilverfahren gescheitert: Notfallpraxis in Neuenbürg muss zum 31. März schließen

      Region (fs) Bereits in einer Woche soll die Notfallpraxis in Neuenbürg im Enzkreis im Rahmen der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, kurz KVBW, geschlossen werden. Auch zwei weitere Notfallpraxen sollen bereits zum 31. März ihre Türen schließen. Darum gab es von diesen Standorten ein gemeinsames Eilverfahren gegen die Schließung der Notfallpraxen. Ihre Kritik – die Kommunen seien nicht in die Pläne der KVBW mit einbezogen worden. Das Sozialgericht Stuttgart hat jetzt aber das Verfahren eingestellt. Grund: Es bestehe kein „subjektiv-öffentliches und damit justiziables Recht auf Beteiligung“. Die Klage wurde damit zurückgewiesen. Für die betroffenen Standorte bedeutet das nun die endgültige Schließung der Notfallpraxen zum 31. März.
      Fabian Bader, Bürgermeister Neuenbürg: „Auch wenn ich weiterhin die Reformpläne der KVBW für falsch halte, werden wir nun, aufgrund des Urteils des Sozialgerichts Stuttgart, den Rechtsweg nicht weiter bestreiten. Es ist aufgrund der Urteilsbegründung nicht davon auszugehen, dass die Reformpläne bis nächsten Dienstag (01.04.2025) noch gestoppt bzw. ausgesetzt werden.“
      Laut Bader wurden in der Notfallpraxis in Neuenbürg jährlich zuletzt rund 3000 Patienten aus verschiedenen Gemeinden aus dem Enzkreis, aber auch aus Gemeinden der angrenzenden Landkreise Calw und Karlsruhe an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen behandelt. Auf sie sieht Bader nun zum Teil deutlich längere Fahrtzeiten als 30 Minuten bis zur nächsten Notfallpraxis zukommen. Mit Folgen:
      Fabian Bader, Bürgermeister Neuenbürg: „Zudem haben Schließungen von anderen Notfallpraxen in der Vergangenheit gezeigt, dass Patientinnen und Patienten, statt zur nächstgelegenen Notfallpraxis eher in die Notaufnahmen der Krankenhäuser vor Ort gehen. Damit werden diese Notaufnahmen, die ja ohnehin schon überlastet sind, zusätzlich belastet.“
      Anlaufstelle für Patienten der Notfallpraxis Neuenbürg soll nach der Schließung dann die Bereitschaftspraxis in Pforzheim sein, wo die Kapazitäten zum 1. April erweitert werden sollen. Neben dem gescheiterten Eilverfahren liegt derzeit noch eine weitere Klage betroffener Städte beim Sozialgericht. Eine Entscheidung steht da noch aus.

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