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      Lars Notararigo

      Karlsruhe

      Fußball Liga muss Polizei bezahlen: Hat das Bremer Urteil des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf die Region

      Karlsruhe (ln) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe ist verkündet. Die Freie Hansestadt Bremen darf weiterhin Gebühren für gewinnorientierte Veranstaltungen mit über 5000 Personen verlangen, um die Polizei für den Mehraufwand zu entschädigen. Und zwar direkt vom Veranstalter. Die Deutsche Fußballliga musste dadurch für jedes Hochrisikospiel bezahlen – gerade zu den attraktivsten Spielen. Deshalb klagte sie seit 2014 an verschiedensten Gerichtsinstanzen gegen Bremen, wurde aber immer abgewiesen. Nun auch vom Bundesverfassungsgericht als oberste Instanz. Argumentation der Richter: Ohne die DFL als Veranstalter gäbe es die Mehrbelastung bei den Hochrisikospielen nicht. Daher sei es nur legitim, dass die Kosten, die sonst bei der Polizei und dem Steuerzahler hängen bleiben von den Veranstaltern mitgetragen werden. Die Gebühr ersetze dabei nicht die Steuer, mit der die Polizei finanziert wird. Sie unterstützt nur. Das sei verfassungsgemäß.

      „Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Sicherheitsvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Die Gefahrenvorsorge ist keine allgemeine staatliche Tätigkeit, die zwingend ausschließlich aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist.“

      – Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

      Natürlich ist die Hansestadt, wenn sie nicht ligaunabhängig gegen den KSC spielt, relativ weit weg von der Region. Trotzdem könnte dieses Urteil auch hier in Baden wegweisend sein. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg verlangt zum Beispiel schon lange, dass ein ähnliches System wie in Bremen von der Landesregierung eingeführt wird. Das Urteil des Verfassungsgerichts begrüßt der Landesvorsitzende als große Chance.

      Das Innenministerium, dem die Landespolizei untersteht, kennt diese Forderungen zur Genüge. Und die ihnen zugrundeliegenden Probleme der Gewalt in Stadien. Deshalb fahre Baden-Württemberg seit 2018 den Kurs der sogenannten Stadionallianzen. Dabei soll eine enge und direkte Kommunikation zwischen Polizei, Ordnungskräften, Fangemeinschaften und Kommunen gehalten werden. Laut Innenminister sind dadurch seit 2018 sind 2 Millionen Euro an Einsatzkosten eingespart und die Zahl der Straftaten halbiert worden. Eine Gebühr für die DFL oder andere Veranstalter sieht er kritisch.

      Trotzdem sei Strobl bereit, die Vorschläge, die mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kommen, anzuhören. Sich festlegen lassen möchte der Innenminister aber nicht. Denn wie das Verfassungsgericht selbst betont: Das Urteil, dass es zu Bremen gefällt hat, erlaubt, Gebühren bei Risikospielen zu erheben – verpflichtet aber nicht dazu.

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