Karlsruhe
Letzte Generation Karlsruhe vor Gericht: Wie ein Zeitungsartikel zur Verurteilung führte
Karlsruhe (ln) Am 9. September startete die Klimaschutz-Bewegung „Letzte Generation“ eine Protestaktion am Friedrichsplatz in Karlsruhe. Diese wollte auf rund 30 Mitglieder der Aktivistengruppe aufmerksam machen, die in Bayern in Präventivhaft genommen wurden. Diese Veranstaltung wurde nicht angemeldet noch haben sich die Organisierenden zu erkennen geben – ein eindeutiger Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Mario Hess und Jonas Bergmann, die die Pressearbeit dafür übernommen hatten und in einer Online-Zeitung zitiert wurden. Die Staatsanwaltschaft klagte daraufhin beide an. Heute nun der Prozess vor dem Amtsgericht Karlsruhe. Das Urteil: 30 Tagessätze à 20€ für beide plus Verfahrenskosten.
Veranstaltungen nicht anzumelden, sei auch ein bewusstes Mittel, dessen sich die Letzte Generation von Anfang an bediene. Ziviler Ungehorsam, um auf die aus ihrer Sicht mangelhafte Bemühungen von Politik und Großindustrie für den Klimaschutz hinzuweisen. Ziviler Ungehorsam ziehe Aufmerksamkeit auf sich, was im Angesicht der drohenden Klimakrise unerlässlich für die Aufklärung der Bevölkerung sei. Allerdings sei jeder Teilnehmer für sich verantwortlich, Veranstaltungsleiter in dem Sinne gebe es nicht.
Der Klimaprotest werde – nicht nur in Bayern — massiv kriminalisiert. Aus diesem Grund findet in Sichtweite des Amtsgerichts eine Mahnwache der Letzten Generation statt, an der auch Amnesty international teilnimmt.
Hamich selbst sei sich voll bewusst, dass ziviler Ungehorsam auch mit Gesetzesübertretungen einhergeht. Dafür seien auch alle Mitglieder bereit einzustehen, weshalb sich jeder Angeklagte mit Namen und Gesicht dem Gerichtsverfahren stellt. Einzig die Ungerechtigkeit, die die Aktivisten sowohl in Bayern als auch hier empfinden, gelte es anzuprangern. Wie Verteidigerin Gröbmayr es ausdrückt: „Es ist eben nicht so, dass der Rechtsstaat alle gleichbehandelt.“