Karlsruhe
Nach drei Einbrüchen in derselben Nacht: Amtsgericht Karlsruhe verurteilt Täter
Karlsruhe (ln) Von einer Einbruchsserie in Karlsruhe hört man nicht oft, aber man hört davon. Seltener ist eine Einbruchsserie von drei Gebäuden in ein und derselben Nacht – begangen von nur einer Person. Genau das ist aber passiert, als im März ein Mann in gleich drei Institutionen auf Diebeszug ging. Heute wurde er am Amtsgericht dafür verurteilt.
Der Angeklagte begrüßt jeden mit freundlichem Lächeln, als er den Saal des Amtsgerichts Karlsruhe betritt. Man gewinnt nicht den Eindruck, dass er in einer Verhandlung sitzt, wo er schließlich zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wird. Tatbestand: In der Nacht vom 11. auf den 12. März beging er eine Einbruchsserie in der Steinhäuserstraße. Zunächst brach er mit verschiedenen Werkzeugen eine Schule auf und erbeutete über 600 Euro. Dann die Büros des ADAC Nordbaden, was ihm aber misslang. Zuletzt ein Bürokomplex. Dort drang er in die Räume von fünf Firmen ein. Dabei wurde er von mehreren Zeugen gesehen, von einem sogar fotografiert. Da er nicht fließend Deutsch spricht, ist ein Dolmetscher zugegen, als die Anklageschrift verlesen wird. Der Angeklagte gesteht seine Tat vollumfänglich, was die Behörden unterstützt und seine Strafe mildert. Bewährung war allerdings keine Option. Der 34-Jährige ist in acht Europäischen Ländern insgesamt 16 Mal vorbestraft. Drei Mal davon in Deutschland. Zusätzlich saß er in Offenburg in Ersatzhaft wegen eines nicht beglichenen Betrags. Freigelassen wurde er am 6. März, fünf Tage vor der neuesten Einbruchsserie. Strafverteidiger Oliver Wörner gibt auch zu bedenken, dass der Angeklagte – so seine Worte – in erschreckenden Verhältnissen aufwuchs. Er sei als Kleinkind ausgesetzt worden, in staatlichen Einrichtungen aufgewachsen, über viele Jahre mittellos und habe auch jetzt keinen festen Wohnsitz. Das Urteil von zwei Jahren halte er aber für angemessen. Die meisten Sachschäden der Einbruchsserie seien mittlerweile ersetzt. Auch der Angeklagte selbst bekundet Reue. Bei einem anwesenden Zeugen entschuldigt er sich explizit für die Tat. Im letzten Wort äußert er den Wunsch, einen Schlussstrich unter sein Strafregister zu ziehen und ein geregeltes Leben zu führen. Nach außen hin bekräftigt durch eine ernste Miene, wo zu Beginn des Prozesses noch ein Lächeln war.