Karlsruhe
Schwarzfahren - bald keine Straftat mehr?
Karlsruhe (ln) „Fahrschein bitte!“, beim ein oder anderen dürfte diese Aufforderung schon aus Reflex eine gewisse Anspannung hervorrufen. Besonders dann, wenn man keinen Fahrschein vorweisen kann. Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die in Extremfällen sogar bis ins Gefängnis führen kann. Allerdings nur, wenn die jeweiligen Verkehrsbetriebe auch Anzeige erstatten. In Karlsruhe soll es damit nun vorbei sein, da der Gemeinderat die VBK aufgefordert hat, von Anzeigen abzusehen. Das letzte Wort scheint aber noch nicht gesprochen.
Fährt die Straßenbahn ab, benötigt man ein gültiges Ticket oder man gilt als Schwarzfahrer – sollte man in Karlsruhe drei Mal innerhalb von drei Jahren ohne Fahrschein aufgegriffen, folgt eine Strafanzeige. Nach der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag soll sich das aber ändern. Mit einer knappen Mehrheit von 25 zu 20 wurde ein Antrag der Linken angenommen, dass die Verkehrsbetriebe Karlsruhe künftig auf Strafanzeigen verzichten sollen. Damit folgt die Fächerstadt Beispielen wie Dortmund, Bremen oder Köln. Es sei eine unverhältnismäßige Konsequenz, die langsam verjähre – und die meist diejenigen treffe, die sich ein Ticket ganz einfach nicht leisten können.
Deutschlandweit verbüßten im Jahr 2016 rund 7.600 Personen eine Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens, wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bestätigt. Eine unnötige Belastung des Justizsystems findet Opferkuch. Andererseits erhalten nur drei Prozent der Strafangezeigten eine Gefängnisstrafe, sagen Kritiker. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe sehen Gefahren im Gemeinderatsbeschluss, die den Nutzen übersteigen.
„Die VBK gehen davon aus, dass ein Verzicht auf solche Anzeigen zu einem Anstieg der Verstöße führen würde. Der damit verbundene Rückgang von Fahrgeldeinnahmen müsste dann von der Allgemeinheit bezahlt werden, entweder übersteigende Ticketpreise oder einen Defizitausgleich über den städtischen Haushalt.“ ~Verkehrsbetriebe Karlsruhe
Eine Gegenposition also zur Entscheidung im Gemeinderat. Auch verschiedene Gemeinderatsfraktionen zeigen sich ablehnend zum Beschluss, auf Strafanzeigen zu verzichten. So spricht die Karlsruher FDP-Fraktion von einem „rechtlich fragwürdigen Vorhaben“ und betont den Straftatbestand des wiederholten Schwarzfahrens. Die Linke sieht im Beschluss keine juristischen Probleme.
Auch dass die geringeren Einkommensschichten durch das Erstatten einer Anzeige am ehesten zu leiden habe, überzeugt die Opposition nicht. Ebenso sei die Aufforderung des Gemeinderats an den Aufsichtsrat der VBK nicht rechtlich bindend und damit noch kein in Stein gemeißeltes Edikt.
Ob Schwarzfahren innerhalb Karlsruhes also strafbar bleibt – oder ob sich der Aufsichtsrat gemäß der Aufforderung des Gemeinderats verhält – das müsse die Zeit zeigen. Zum Ende hin empfiehlt die VBK aber, es gar nicht darauf ankommen zu lassen, sondern die aktuell gültigen Ticketpreise zu bezahlen, wann immer man in die Straßenbahn einstiegt.