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      Lars Notararigo

      Karlsruhe

      Serieneinbrecher seit er zehn Jahre alt ist: So soll ein minderjähriger Straftäter wieder gesellschaftsfähig werden

      Karlsruhe (ln) Einbrüche, die kommen in Karlsruhe regelmäßig vor – manchmal sogar Serieneinbrüche. Dass sie von einem Zehnjährigen begangen werden ist allerdings selten – genau das war 2021 aber in Karlsruhe der Fall. Jetzt, drei Jahre später trat derselbe Täter erneut in Erscheinung. Da er nicht strafmündig ist, war es lange Zeit schwer, ihn effektiv an den Einbrüchen zu hindern. Nun verkündeten Stadt und Polizei aber, eine Lösung gefunden zu haben. Nicht nur für ihn, sondern auch für seine Mittäter.

      Die Geschichte des minderjährigen Serieneinbrechers in Karlsruhe blieb lange unerzählt. Und das, obwohl er der Polizei schon seit 2021 bekannt ist. Grund dafür: Persönlichkeitsrechte, denn der Haupttäter war in diesem Jahr zehn Jahre alt. Er habe sich bis 2022 mit mehreren, sehr unterschiedlichen Gruppen Gleichaltriger zusammengetan, um Einbrüche zu begehen. Dabei wurde öfter in Gebäude oder auch Autohäuser eingebrochen, Autoschlüssel gestohlen und die dazugehörigen Autos illegalerweise gefahren. Als einer seiner Mittäter Karlsruhe verließ, wurde es auch um ihn still. Seit vergangenem Herbst habe er sich allerdings sporadisch mit zwei bis vier weiteren 13- bis 14-Jährigen zusammengetan und eine weitere Einbruchsserie begangen. Das schloss etwa Autohäuser oder sogar das Europabad ein.

      Da der Haupttäter mit dreizehn Jahren nicht strafmündig ist, konnte allerdings keine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden. Eine Ausweisung des Jungen wurde geprüft, da er keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Das scheiterte aber an seinem Alter und Herkunftsland. Gegen die Eltern des Serieneinbrechers wurde von der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Später wurde sie zurückgenommen, da die Eltern von sich aus halfen, ihren Sohn so gut es ging in Programme des Jugendamtes zu überstellen. Zuletzt wurde er nach einigen bürokratischen Verfahren in eine geschlossene Gruppe des Jugendamtes überwiesen. Wichtig: Das sei kein Haftersatz.

      Zwei über 14-jährige Mittäter des Jungen befinden sich derzeit in U-Haft. Auch dabei liege der pädagogische Gedanke im Fokus. Drastischere Strafen seien nicht hilfreich, ihnen aus der Kriminalität herauszuhelfen, so die Anwesenden. Den Kindern und Jugendlichen soll nach ihren Straftaten geholfen werden, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Das sei hier in Karlsruhe gut möglich, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Fächerstadt im Direktvergleich mit anderen Bundesländern als Paradies für Sozialeinrichtungen. Doch selbst hier im Landkreis existiert nur eine geschlossene Gruppe für unter 14-Jährige.

      Kinder- und Jugendschutz kennen dabei keine Kassenlage, wie Lenz versichert, auch wenn der Haushalt der Stadt Karlsruhe nicht optimal sei. Auch betont Lenz, dass Karlsruhe kein Problem mit stärkerer Kinder- und Jugendkriminalität habe. Besagte Kinder seien, auch als Wiederholungstäter, Einzelfälle. Außerdem verlassen Kriminelle Kinder nach der Strafmündigkeit oft die schiefe Bahn und wachsen auf wie andere Jugendliche. Dabei sollen soziale Einrichtungen nach Kräften helfen. Die Geschichte des minderjährigen Serieneinbrechers geht also weiter und man arbeite daran, dass sie ein gutes Ende nimmt.

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