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Versammlungsfreiheit von Klimaschützenden eingeschränkt? Amnesty International gegen Verurteilung von Mitgliedern der Letzten Generation
Region (ln) Eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro verhängte das Amtsgericht vor zwei Wochen gegen Aktivisten der Umweltschutz-Bewegung „Letzte Generation“. Grund: Eine nicht angemeldete Versammlung. Eine gewöhnliche Strafe für eine Ordnungswidrigkeit. Doch nun meldete sich Amnesty International bei Baden TV und spricht bei diesem Urteil von einer Fehlentscheidung. Mehr noch, von einer juristischen Entwicklung, die eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit in Deutschland werden könnte – warum?
An einer nicht-angemeldeten Versammlung teilzunehmen ist nicht illegal. Wohl aber, sie zu organisieren. Genau dafür wurden zwei Mitglieder der Umwelt-Aktivistengruppe Letzte Generation Ende April verurteilt. In mehreren Zeitungsartikeln und Pressemeldungen erklärten die Angeklagten Hintergründe und Motive der letzten Generation. Unter anderem daraus erwuchs der Vorwurf, sie seien die Veranstaltungsleiter. Für Amnesty International keine überzeugende Urteilsfindung. Viel eher eine Kriminalisierung des Klimaschutzes, wie sie auch außerhalb Karlsruhes kein Einzelfall ist. In München etwa gab es im vergangenen Jahr Präventivhaften und den Versuch, die Letzte Generation zur kriminellen Vereinigung zu erklären. In Deutschland zeichne sich laut Amnesty International eine gefährliche Entwicklung ab, nach der die Versammlungsfreiheit von klimaschützenden Organisationen spürbar eingeschränkt werden könnte. Auch Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, bei Umwelt-Aktivisten unverhältnismäßig hart geahndet. Eine juristische Stoßrichtung, bei der sich auch der am Amtsgericht verurteilte Aktivist Mario Hess ungerecht behandelt sieht.
Wichtig sei es für Amnesty International zu betonen, dass sie nicht parteipolitisch eingestellt ist, sondern sich allgemein für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzt. Auch sei es laut Schüler wichtig, Versammlungen – auch unangemeldete – im Einzelfall zu betrachten und gründlich abzuwägen, wer sich wie strafbar verhielt. So sei das Amtsgericht Karlsruhe im Fall der im April verurteilten Aktivisten auch vorgegangen. Laut einer Sprecherin stehe es zur Begründung des Urteils.
„Nach der Rechtsprechung ist Veranstalter, wer die Versammlung organisatorisch vorbereitet und plant oder wer zu ihnen einlädt. Dabei muss er ein gewisses Maß an Verantwortung für die Veranstaltung haben oder durch seine Tätigkeit zeigen. Das Gericht war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte Bergmann durch die Übernahme der Rolle des Ansprechpartners für die Polizei und der Angeklagte Hess aufgrund seiner Rolle als Pressesprecher, der auf die Veranstaltung hingewiesen hat, Veranstalter der Versammlung im Sinne von § 26 Versammlungsgesetz war.“ ~Amtsgericht Karlsruhe
Aus Gerichtsperspektive sei der Rechtsspruch also korrekt zustande gekommen. Außerdem bliebe den Angeklagten die Möglichkeit, Berufung einzulegen, was laut Hess auch bereits geschehen sei. Eine ernsthafte Bedrohung für die Versammlungsfreiheit sieht Schüler dann, wenn bestimmte Demonstrationen im Voraus verboten werden würden. Deshalb werde Amnesty International den Fall um Mario Hess und vergleichbare Treffen der Letzten Generation weiterverfolgen. Denn letztlich sei auch das Recht auf Klimaschutz ein Menschenrecht.