Baden-Baden
Zentralklinikum in Baden-Baden - Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig
Damit hätten in Baden-Baden wohl nur die wenigsten gerechnet: Das Bürgerbegehren für das künftige Zentralklinikum ist unzulässig. Das hat eine Prüfung der Stadtverwaltung ergeben.
Für das Bürgerbegehren hätte es Unterstützer-Unterschrift von 7 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Baden gebraucht. Hieran ist das Begehren noch nicht gescheitert.
Das Bürgerbegehren wurde als initiierendes eingereicht. Diese Art von Bürgerbegehren beziehen sich auf Anliegen, über die der Gemeinderat noch nicht entschieden hat. Das Begehren „Für Baden-Baden als Standort für das zukünftige Zentralklinikum“ wurde am 25. November eingereicht.
Damit muss das Thema aber nicht unbedingt schon durch sein. Es könnte ein kassatorisches Bürgerbegehren eingereicht werden. Dadurch könnte ein bestehender Gemeinderatsbeschluss innerhalb von drei Monaten aufgehoben werden. Die Stadt hat darauf aber keinen Einfluss und muss abwarten.
Das Zentralklinikum in Baden-Baden ist also noch lange nicht vom Tisch. Knapp drei Monate haben die Initiatoren jetzt Zeit, um den Beschluss des Gemeinderats wieder aufzuheben.