Mutmaßlicher Terror-Unterstützer auf freiem Fuß
Karlsruhe (pol/da) Ein mutmaßlicher Unterstützer der terroristischen Vereinigung ,,Arbeiterpartei Kurdistan“ (PKK) ist wieder auf freiem Fuß. Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mitteilte, war der Haftbefehl ausgesetzt worden, weil der Beschuldigte zum Teil gestanden hatte. Eine Fortsetzung der Untersuchungshaft wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr sei deshalb unverhältnismäßig.
Gegen den Beschuldigten besteht nach Aussage der Bundesanwaltschaft weiterhin der dringende Tatverdacht der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung ,,PKK“ (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB), der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) sowie der versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB). Sie wirft dem 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Cihan A. vor, mit weiteren Mittätern am 12. April 2018 im Raum Stuttgart ein ehemaliges Mitglied der ,,PKK“ entführt zu haben, um die Person mittels Schlägen und unter Androhung seiner Tötung zu einer Weiterarbeit für die Vereinigung zu zwingen. Dieses Mitglied hatte der Vereinigung den Rücken gekehrt und war zuletzt Leiter eines im Regierungsbezirk Karlsruhe gelegenen ,,PKK-Raumes“. Laut einem Sprecher der Bundesanwaltschaft hatte Cihan A. die Tat in Teilen gestanden. ,,Vor diesem Hintergrund war der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht verhältnismäßig. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt“, so ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof gab dem Antrag statt und setzte den Haftbefehl 29. August außer Vollzug und ordnete seine Freilassung an. Der Beschuldigte war am 21. Juni 2018 festgenommen worden.