Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg tritt wohl ab Montag in Kraft
Baden-Württemberg (pm/msc) Die Landesregierung hat sich auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft treten soll, verständigt. Unter anderem soll die PCR-Testpflicht nur für Clubs und Diskotheken und nicht wie vorerst angekündigt auch bei Kulturveranstaltungen gelten. Das teilt das Land heute mit.
An diesem Wochenende soll die Verordnung notverkündet werden. Letzte Details würden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung befinden, heißt es in einer Pressemitteilung, die am Nachmittag veröffentlicht wurde. Fest steht bereits: Nur Geimpfte, Getestete oder Genesene können vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereich, zum Beispiel in der Kultur, der Gastronomie oder beim Friseur, soll ein Antigenschnelltest ausreichen. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag in Stuttgart.
Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien soll eine Personenzahl von 5.000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent beziehungsweise mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.
Wie das Land außerdem mitteilt, werde das Landesgesundheitsamt von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten, AIB) abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe berücksichtigt werden sollen. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, heißt es. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen. „Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreichen. Es macht deshalb keinen Sinn, so lange zu warten, sondern jetzt schon zügig mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen gegenzusteuern. Das machen wir mit unserer neuen Verordnung. Ganz wichtig: Selbstverständlich wird die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für unser politisches Handeln spielen, allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“
Es sei absehbar gewesen, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen würden, da sich die Delta-Variante unter den nicht-geimpften Menschen ausbreiten werde, so Lucha weiter. Deshalb könnten Öffnungen und ein Zurück zu mehr Normalität nur mit der 3-G-Regel erfolgen. „Das muss allen klar sein. Die Menschen sollen ihre Freiheiten zurückbekommen, aber mit diesen Freiheiten müssen wir alle sehr verantwortungsvoll umgehen, da die Pandemie längst noch nicht vorbei ist.“