PFC-Verfahren gegen Kompostbetrieb eingestellt
Baden-Baden (pm/ms) Die Schuldfrage im PFC-Skandal im Raum Baden-Baden bleibt ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat im Skandal um die PFC verseuchten Böden eine Entscheidung getroffen. Gegen einen Betreiber eines Kompostbetriebs soll es keine Anklage geben. Die Ermittlungen dauerten drei Jahre.
Aus den abgeschlossenen Ermittlungen geht hervor, dass eine mögliche PFC-Belastung der Abfallstoffe – die dem Kompost beigemischt wurden – nicht mehr nachgewiesen werden können. Da die Ermittler keine Analysen der Abfallstoffe vorliegen haben, gibt es auch keine Ermittlungen gegen die Verantwortlichen Lieferanten der Papierfabriken.
Behörden sehen Verantwortung bei Kompostfirma
Die zuständigen Verwaltungsbehörden sind auch nach der Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens davon überzeugt, dass die betreffende Firma für die aufgetretenen Verunreinigungen verantwortlich ist. Von Seiten der Behörden könne man die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht verstehen: Es sei klar, dass die Verunreinigungen des Bodens durch das Aufbringen von verunreinigtem Kompost verursacht wurden.