Radfahrer mit Hunden verärgern Friedhof-Besucher

Rheinstetten (pm)  Auf den Friedhöfen gibt es in letzter Zeit immer häufiger Beschwerden über Radfahrer und Hunde, berichtet die Stadt Rheinstetten. Beides ist belästigend für die Besucher der Friedhöfe. Die Angehörigen fühlen sich in ihrem Pietätempfinden gestört. Auch wegen der Verunreinigungen (Hundekot), mit denen das Friedhofspersonal und die Trauernden zu „kämpfen“ haben, appelliert die Friedhofsverwaltung an die Vernunft der Hundehalter.

Friedhöfe sind Orte der Ruhe und Besinnung. Radfahrer und Hundehalter unterbrechen diese Stille und stören die Würde des Friedhofes. Daher ist in der Friedhofssatzung das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art untersagt (§ 3 Abs. 2, Nr. 1). Darüber hinaus dürfen auf den Friedhof keine Tiere mitgebracht werden, ausgenommen Blindenhunde (§ 3 Abs. 2, Nr. 4 der Friedhofssatzung).

Daher unsere dringende Bitte: Beachten auch Sie die Würde des Friedhofs und nehmen Sie Hund oder Fahrrad nicht mit in den Friedhofsbereich.

 

 

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