Rat des Ministeriums: Tiere gegen Blauzungenkrankheit impfen lassen

Stuttgart (pm/ame) Das Ministerium für ländlichen Raum rät erneut zur freiwilligen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit von Rindern, Schafen und Ziegen. In der Nordwestschweit habe es seit September 2018 mehrere Ausbrüche der Krankheit gegeben, bei denen die Tiere teils leicht, aber auch schwer erkrankt waren. Daneben wurden in diesem Jahr weitere Seuchenausbrüche in Frankreich und Italien festgestellt.

Das Ministerium weist dringend auf die Impfung hin. Das Risiko der Ausbreitung sei weiterhin hoch. Durch eine Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit können die Tiere wirksam dagegen geschützt werden. Außerdem lässt sich so auch ein Seuchengeschehen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Tiergesundheit sowie den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen verhindern, teilt das Ministerium mit.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im nächsten Jahr im Land wieder möglich ist. „Der vorbeugende Schutz unserer Tiere ist mir dabei sehr wichtig. Da unsere heimischen Nutztiere sowohl durch das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8), als auch durch den Serotyp 4 (BTV-4) bedroht sind und sich bei den geimpften Tieren keine Kreuzimmunität entwickelt, sollten die Tiere gegen BTV-8 als auch gegen BTV-4
geimpft werden“, so Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

In diesem Jahr wurden etwa 240.000 Rinder, Schafe und Ziege gegen das BT-Virus geimpft. Damit der Impfschutz dieser Tiere fortbesteht, müssen sie innerhalb der von den Impfstoffherstellern angegebenen Frist nachgeimpft werden. Tiere, die in diesem Jahr erstmals geimpft werden, werden im Rahmen der Grundimmunisierung zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft. „Auch im nächsten Jahr wird es eine finanzielle Unterstützung bei der Impfung geben. Das Land gewährt pro Impfvorgang bei Rindern einen Zuschuss in Höhe von 0,50 Euro sowie bei Schafen und Ziegen in Höhe von 0,40 Euro“, so Hauk.

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